Schüler update:
So sind ab dem 11. November (Donnerstag) neben Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch minderjährige Schüler*innen über zwölf Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 auch bei roter Krankenhaus-Ampel für Indoor-Sport zugelassen, um an sportlichen Eigenaktivitäten teilzunehmen. Dazu zählt auch der Vereinssport in der Halle.
Bei den minderjährigen Schülern, reicht das Vorzeigen des Schülerausweises
Erleichterungen für Schüler – das gilt jetzt bei 2G oder 3G plus:
https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/erleichterungen-fuer-schueler-das-gilt-jetzt-bei-2g-oder-3g-plus