Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 12.01.2022 gültig.
somit gilt auch weiterhin:
Unter 2G ist somit eine Sportausübung in Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung möglich. Die 2Gplus-Regelung ist weiterhin in der Indoorsportausübung zu beachten (gilt somit auch für Aikido).
Folgende Vorraussetzungen wurden aktuell noch nicht vom Verein bestätigt:
Übergangsfrist für ungeimpfte Jugendliche im Alter von 12 Jahren und 3 Monaten bis unter 18 Jahren bis zum 12. Januar 2022 verlängert.
Für geboosterte Personen entfällt die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung zur Sportausübung für Indoor-Sportarten ebenfalls.
Somit gilt auch stand heute das auch geboosterte einen negativen Test vorlegen müssen.