Es gilt 3G für den Sport.
Sowohl für den Indoor- als auch für den Outdoorsport gilt wieder die 3G-Regelung.Folgende Anpassungen gibt es:- Die eigene aktive sportliche Betätigung ist unter den Bedingungen von 3G (genesen, geimpft, getestet) Somit dürfen auch die Ungeimpfte Personen wieder am Sport teilnehmen, jedoch mit negativem Testnachweis. Weiterhin ausgenommen von der Testpflicht für den Sport sind: – Kinder bis zum sechsten Lebensjahr,- minderjährige Schüler:innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen- noch nicht eingeschulte Kinder!